Verkehrswertermittlung (Vorort-Service)
Es gibt verschiedene Gründe/Anlässe zu der die Wertermittlung einer Immobilie hilfreich bzw. nötig ist. Am häufigsten wird die Wertermittlung bei Erb- und Familienangelegenheiten, Zwangsversteigerungen, bei Verkaufs- und/oder Kaufabsichten in Auftrag gegeben.
Auch zur Ermittlung von Vermögenswerten privater und betrieblicher Natur werden Gutachten zu Rate gezogen. Dabei muss jede Immobilie gesondert und individuell betrachtet werden. Bei der Ermittlung hilft uns unsere Sach-, Fach- und Marktkenntnis bei der Bestimmung des jeweiligen Verkehrswertes. Der Verkehrswert wird im Bau-Gesetzbuch unter § 194 wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“