Als Eigentümer:in eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks kann es diverse Gründe oder Anlässe geben, die eine Aussage zum Wert Ihrer Immobilie erforderlich machen. Die Wahl eines geeigneten Wertermittlungsverfahrens ist insofern und unmittelbar mit dem Zweck verbunden, für welchen der Immobilienwert ermittelt werden soll.
Bei den Wertermittlungsarten wird hierbei u.a. zwischen Marktpreisschätzungen, Markt- oder Verkehrswertermittlungen, rechtskräftigen Verkehrswertgutachen und weiteren wertbestimmenden Merkmalen einer Immobilie unterschieden.
Am häufigsten wird eine Marktwertermittlung z.B. bei Familien- oder Erbangelegenheiten, bei der Übertragung des Eigentums zu Lebzeiten, in Scheidungsfällen oder bei Zwangsversteigerungen benötigt. Auch für die Ermittlung privater oder betrieblicher Vermögenswerte sind derartige Einschätzungen unabdingbar.
In den zuvor genannten Fällen wird zumeist ein Vollgutachten eines Sachverständigen beauftragt, das gem. BauGB § 194 zur Ermittlung des Verkehrs-oder Marktwerts sämtliche Wertermittlungs-richtlinien- und Verordnungen berücksichtigt. Diese verbindliche Aussage bildet sodann die Grundlage für anstehende Entscheidungen z.B. im Scheidungs-/Erbfall oder bei Vermögensangelegenheiten.
Wer sein Eigentum jedoch aus persönlichen Gründen zum Verkauf anbieten möchte, für den- oder diejenige ist die Beauftragung eines Sachverständigen für Vollgutachten i.d.R. nicht erforderlich.
GRUNDLEGENDE BEWERTUNGSKRITERIEN
Für die Ermittlung des Markt- bzw. Verkehrswerts müssen unterschiedliche Faktoren berücksichtigt werden, die den Immobilienwert unmittelbar beeinflussen. Dazu zählen u.a.:
DEFINITION:
"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Aktuell stellen wir Ihnen die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten, auch als kostenpflichtige Einzelleistungen buchbaren Bewertungsarten zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis für unsere Kunden:
Die Leistung der Immobilien-Wertermittlung stellt im Falle dass Sie uns einen Maklerauftrag erteilen, eine Inklusiv-Leistung dar, die nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Bewertungsart |
Preis inkl. MwSt. |
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Immobilien-Ersteinschätzung |
kostenlos |
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Immobilien-Wertermittlung (Umfang: ca. 15 Seiten) |
199,- € |
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Verkehrswertermittlung (Umfang: ca. 25 Seiten) |
299,- € |
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Verkehrswertermittlung (Vorort-Service)* |
495,- € |
* Entfernungen, die nicht mehr als 25 km (einfache Strecke) zwischen Ihrem Objekt und unserem Firmensitz betragen, sind bei einmaliger An- und Abfahrt nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Für jede weitere An- und Abfahrt berechnen wir die nachstehende Kilometerpauschale.
Für Entfernungen von mehr als 25 km (einfache Strecke) erheben wir eine Kilometerpauschale von 0,70 €/km. Beispiel: Sie wohnen 32 km von unserem Firmensitz entfernt, dann berechnen wir in Ihnen: 64 km x 0,70 € = 44,80 € inkl. MwSt.
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Wir sind gerne für Sie da!
Inhaber / Immobilienfachmakler
Herr Stefan Diehm