Unternehmen und private Haushalte werden zum Energiesparen verpflichtet. Seit heute gilt die erste von zwei Verordnungen der Bundesregierung.
Demnach gilt für den privaten Bereich unter anderem, dass Klauseln in Mietverträgen ausgesetzt werden, die Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten. Schäden an der Wohnung, die durch zu wenig Heizen entstehen können, gilt es aber nach wie vor abzuwenden. Zudem dürfen private Pools ab sofort nicht mehr mit Gas beheizt werden. Und Eigentümer von größeren Wohngebäuden sowie Gasversorger müssen ihre Mieter beziehungsweise Kunden frühzeitig über die erwarteten Energiekosten und mögliche Sparmöglichkeiten informieren.
06.09.2022, Quelle: HEROES OF HOMES
Stefan Diehm
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