Sachen gibt's: Ein Vermieter im hessischen Bad Hersfeld war der Meinung, dass die in einer vermieteten Wohnung ausgefallene Warmwasserinstallation nicht sofort wieder instandgesetzt werden müsse, weil es gerade Sommer war und eine Mieterin, Mutter zweier kleiner Kinder, warmes Wasser auch auf dem Herd in der Küche "zubereiten" könne. Warmwasser sei aber ein "Grundbedürfnis", urteilte das Landgericht Fulda und verurteilte den Vermieter, "eilig" dafür zu sorgen, den ursprünglichen Wohnwert durch Reparatur der Versorgungsleitung für warmes Wasser wiederherzustellen. (LG Fulda, 5 T 200/17)
17.12.2018, IVD West/Redaktionsbüro Wolfgang Büser.
Stefan Diehm
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