Wird einem Mieter wegen ausstehender Mietzahlungen fristlos gekündigt, hat er zwei Monate Zeit, um die Schulden zu begleichen und die Kündigung somit nichtig zu machen – eine sogenannte Schonfristzahlung. Eine ordentliche Kündigung bleibt davon aber unberührt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt und damit einer anderslautenden Rechtsauffassung des Landegerichts Berlin widersprochen.
Die Berliner Richter hatten im März 2020 entschieden, dass eine Schonfristzahlung auch eine ordentliche Kündigung im juristischen Sinne heilen könne. Der Mieter müsste dann also nicht ausziehen. Das Urteil hat der BGH nun aufgehoben. Das Recht auf eine ordentliche Kündigung mitsamt deutlich längeren Fristen bleibt nach wie vor bestehen und kann auch durch eine Mietnachzahlung nicht automatisch rückgängig gemacht werden.
22.12.2021, Quelle: HEROES of HOMES
Stefan Diehm
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