Bisher können einzelne Eigentümer online an einer Eigentümerversammlung teilnehmen. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass die Versammlung auch vollständig online stattfinden darf – allerdings nur dann, wenn alle Eigentümer dies einstimmig beschlossen haben. Eine Stimmenmehrheit soll nach dem Willen des Bundesrats aber nicht ausreichen, um eine virtuelle Eigentümerversammlung zu beschließen: Denn ältere, kapitalschwache oder technikferne Eigentümer könnten mit der Teilnahme an Videokonferenzen überfordert sein. Deshalb sei ein einstimmiger Beschluss erforderlich.
28.11.2023, Quelle: immowelt/impuls
Stefan Diehm
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