Wenn auch die Prüfung des Trinkwassers auf Legionellen nur für vermietete Wohnungen vorgeschrieben ist, kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft in einer Eigentümerversammlung beschließen, dass in der Anlage das Trinkwasser auf Legionellen untersucht wird und die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden (und damit auch auf diejenigen, die ihre Wohnung nicht vermietet haben).
(LG Saarbrücken, 5 S 17/15)
15.02.2018, IVD West/Redaktionsbüro Wolfgang Büser.
Stefan Diehm
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