Seit über einem Jahr gilt die geteilte Maklercourtage beim Kauf einer Immobilie – für den Ring Deutscher Makler (RDM) ist sie der Vorbote einer bundesweiten Deckelung der Provision.
„Jedes Nachgeben und jedes Zugeständnis wird für den Makler letztendlich eine Provisionsdeckelung zur Folge haben“, meint Axel Lipinski-Mießner, Geschäftsführer des Verbands in Berlin und Brandenburg. Deshalb unterstützt der RDM die Verfassungsbeschwerde gegen die geteilte Maklercourtage, die eine Berliner Maklerin eingereicht hat. Die beiden Konkurrenzverbände IVD und BVFI äußern sich dagegen kritisch zur Beschwerde: „Aus unserer Mitgliedschaft wurde der Wunsch nach einer Verfassungsbeschwerde nicht formuliert. Das mag daran liegen, dass die Mitglieder es geschafft haben, die Neuregelung gut umzusetzen“, sagt Christian J. Osthus, stellvertretender IVD-Bundesgeschäftsführer.
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08.03.2022, Quelle: HEROES OF HOMES
Stefan Diehm
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