Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft derzeit die Rechtswidrigkeit automatisierter Entscheidungen aufgrund des Schufa-Scores. Die Schufa steht unter Druck und versucht mithilfe ihrer Kunden den Hals aus der Schlinge zu ziehen.
Der Schufa-Score, eine automatisch erstellte Bewertung der Kreditwürdigkeit, gibt Auskunft darüber, wie wahrscheinlich jemand seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann. Für die Geschäftskunden der Schufa und deren Entscheidungen ist der Score eine wichtige Kennzahl und führt nicht selten zu Entscheidungen über Vertragsabschlüsse. Der EuGH prüft nun die Frage, ob der aus vielen Daten errechnete Score maßgeblich in die Entscheidung einfließen darf, ob ein Unternehmen einen Vertrag mit einem Kunden eingeht oder nicht.
Als Reaktion versendete die Schufa ein Schreiben an ihre Kunden. Darin bat sie um eine Bestätigung, dass der automatisierte Score für Geschäftsentscheidungen nicht so wichtig sei, wie allgemein angenommen – das könne künftig nämlich rechtswidrig sein. Laut europäischem Datenschutzrecht könne bereits eine „maßgebliche“ Beeinflussung von Vertragsentscheidungen durch das Scoring rechtswidrig sein, schätzt der Generalanwalt des EuGH ein. Denn Entscheidungen, die große rechtliche Auswirkungen auf Menschen haben, dürfen nicht automatisiert getroffen werden.
14.09.2023, Quelle: immowelt/impuls
Stefan Diehm
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