Beim Indexmietvertrag orientiert sich die künftige Miete am amtlichen Verbraucherpreisindex für private Haushalte. Sie steigt demzufolge mit der Inflation. Das hat Vor- und Nachteile für Vermieter und Mieter.
Vermieter können eine Mieterhöhung normalerweise nur dann durchsetzen, wenn die neue Miete nicht höher ist als die ortsübliche Vergleichsmiete. Um künftige Mietsteigerungen zu sichern, kann aber ein Indexmietvertrag abgeschlossen werden: Die Entwicklung der Nettokaltmiete orientiert sich dann nicht am örtlichen Mietspiegel, sondern am Preisindex für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland. Dieser wird regelmäßig vom Statistischen Bundesamt ermittelt.
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20.10.2021, Quelle: Ratgeber immowelt.de; Redaktion: Frank Kemter
Stefan Diehm
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