Nachdem bereits Gerichte in Berlin, Hessen und Bayern die Mietpreisbremse für unwirksam, teilweise für verfassungswidrig erklärt haben, zieht nun das Frankfurter Landgericht nach. Mit Urteil vom 27. März 2018 entschieden die Richter, dass das Land die Verordnung nicht ordnungsgemäß begründet habe und somit die Mietpreisbremse in Hessen unwirksam sei.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde zugelassen.
05.04.2018, IVD
Stefan Diehm
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