Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Verwandten eines Mieters, der gestorben ist, den Vermieter über den Todesfall informieren müssen. Das gelte auch dann, wenn sie selbst in der Mietwohnung leben. Verschweigen sie stattdessen den Tod monatelang, so darf der Vermieter den Mietvertrag kündigen. In dem Fall hatte eine Frau, die weiterhin in der Wohnung lebte, den Vermieter mehr als zehn Monate lang nicht über den Tod ihrer Mutter informiert. Erst als es Unregelmäßigkeiten mit der Miete gab, erfuhr er davon. "Ein derartiges Verhalten ist in nicht hinnehmbarer Weise vertragswidrig”, so das Gericht, das der Räumungsklage des Vermieters stattgab. (AG München, 432 C 9516/16)
12.07.2017, Quelle: IVD-West
Stefan Diehm
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