Das Landgericht Tübingen macht Front gegen den seit dem Jahr 2013 geltenden Rundfunkbeitrag (zurzeit in Höhe von 17,50 € pro Monat) "für jeden Haushalt". Er verweist dabei unter anderem auf "ungleiche Sachverhalte, die bewusst gleichbehandelt" würden, etwa die Ein- und Mehrpersonenhaushalte betreffend. Auch Arbeitnehmer mit einem zweiten Wohnsitz seien benachteiligt. Das Gericht hat den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. (LG Tübingen, 5 T 121/17 u. a.)
10.11.2017, IVD
Stefan Diehm
Immoteam GmbH & Co. KG
Friedrich-Ebert-Str. 61a
55286 Wörrstadt
Telefon: 06732 95711-70
Fax: 06732 95711-75
E-Mail: info at diehm-immobilien dot de