Steuerliche und bürokratische Hürden für Solaranlagen werden abgebaut: Das hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen. Die Einnahmen sollen unter bestimmten Voraussetzungen von der Ertragssteuer befreit werden.
Die Regelung gilt für private Gebäude und für Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung, aber auch für Mehrfamilienhäuser mit bis zu 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
21.09.2022, Quelle: HEROES OF HOMES
Stefan Diehm
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