Staffelmiete: Formlose Zwischenvereinbarung auf Wunsch der Mieter killt den Gesamtvertrag nicht

Ein Staffelmietvertrag gilt nur, wenn er "in Schriftform" abgeschlossen und durchgeführt wird. Das gilt auch für Änderungen. Lässt sich ein Vermieter darauf ein, mit einem Mieter zweimal eine Jahres-Staffel "auszusetzen", um ihnen über eine finanzielle Durststrecke hinwegzuhelfen, tut er dies aber durch einen formlosen Nachtrag, also nicht in Schriftform, so ist der Vertrag für die restliche Zeit hinfällig. Da dies in dem hier entschiedenen Fall aber auf ausdrücklichen Wunsch der Mieter zustande gekommen war, sah das Landgericht Berlin in der Reaktion der Mieter, jetzt nicht mehr an den Staffelmietvertrag gebunden zu sein, einen Verstoß gegen Treu und Glauben. Eine von dem Vermieter geübte Nachsicht dürfe nicht missbräuchlich zu seinem Nachteil ausgenutzt werden. (LG Berlin, 67 S 209/16) (Vor Jahren hatte dasselbe Gericht noch entgegengesetzt entschieden. - AZ: 65 S 75/04)

10.11.2017, IVD

Disclaimer

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Ihr persönlicher Kontakt

Stefan Diehm
Immoteam GmbH & Co. KG
Friedrich-Ebert-Str. 61a
55286 Wörrstadt

Telefon: 06732 95711-70
Fax: 06732 95711-75
E-Mail: info at diehm-immobilien dot de