Besitzer von Einfamilienhäusern, die kleine Photovoltaikanlagen installieren wollen, profitieren zukünftig von weiteren Vereinfachungen und steuerlichen Begünstigungen. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD hin. Der IVD bezieht sich dabei auf ein sogenanntes BMF-Schreiben (BStBl. 2021 I, S. 722, vom 2. Juni 2021) vom Bundesministerium der Finanzen.
Demnach kann das Finanzamt neuerdings auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen davon ausgehen, dass mit dem Betrieb der Anlage kein Gewinn erzielt werden soll und eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vorliegt. Begünstigt sind Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 10 Kilowatt. Dies hat zur Folge, dass der Steuerpflichtige für die entsprechende Anlage keine Einkünfteermittlung mehr erstellen muss.
22.09.2021, Pressemitteilung vom 19.09.2021 - Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
Stefan Diehm
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