Die geplante Strompreisbremse der Bundesregierung verstößt einem Gutachten zufolge gegen das Grundgesetz. Scheitert die geplante Entlastung jetzt?
Laut dem Rechtsgutachten, das vom Hamburger Energieversorger Lichtblick in Auftrag gegeben wurde, verletzt der im Rahmen der Strompreisbremse geplante Abschöpfungsmechanismus die Eigentumsgarantie und verstößt zudem gegen EU-Recht. Nach Vorstellung der Bundesregierung sollen die Kosten, die durch die Strompreisbremse entstehen, durch Abschöpfungen von sogenannten Zufallsgewinnen bei einigen Stromerzeugern finanziert werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Diese Überschusserlöse sollen unter anderem anhand der Preise am Spotmarkt berechnet werden. Die Spotmarktpreise liegen jedoch häufig deutlich höher als die vereinbarten Preise von Betreiber und Verkäufer. Das Gutachten spricht deshalb von „fiktiven Erlösen“, welche die Regierung abschöpfen wolle, obwohl die Unternehmen diese aber tatsächlich nie erwirtschaftet hätten.
29.11.2022, Quelle: HEROES OF HOMES
Stefan Diehm
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