Ist ein Darlehen von der Bank bewilligt, wird aber vom Kreditnehmer nicht abgerufen, fallen im Normalfall Bereitstellungszinsen an. Das betrifft beispielsweise Bau- und Immobilienkredite, wenn sich der Baubeginn oder Kauf stark verzögert. Dass die Zinsen für die Bereitstellung oftmals höher sind als der eigentliche Kreditzins, ist rechtens. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe geurteilt.
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27.10.2021, Quelle: immowelt
Stefan Diehm
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