Um den CO₂-Verbrauch des Gebäudesektors zu senken, muss gedämmt werden. Wenn das nicht geht, etwa weil ein Haus direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut wird, darf das Grundstück des Nachbarn in Anspruch genommen werden. Das entschied der BGH.
Eine zusätzliche Wärmedämmung, die von außen an die bestehende Fassade montiert wird, darf über die Grundstücksgrenzen ragen. Und zwar dann, wenn eine vergleichbare Dämmung mit annehmbarem Aufwand nicht umsetzbar ist und wenn das Nachbargrundstück nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Das ist laut BGH bei einer Überbauung von bis zu 25 Zentimetern der Fall. Damit bestätigt der Bundesgerichtshof eine Regelung, die in einigen Bundesländern bereits gilt.
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17.11.2021, Quelle: Heros of Home
Stefan Diehm
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