Das neue Heizungsgesetz in Deutschland ist zum Jahresbeginn in Kraft getreten und verlangt ab 2024, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
Die Regelungen gelten zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Mieter könnten bei einem Einbau einer neuen Heizungsanlage mit einer maximalen Mietsteigerung von 50 Cent pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren konfrontiert sein. Der Deutsche Mieterbund gibt Hinweise zu Berechnungsmethoden und empfiehlt, im Einzelfall Rat einzuholen. Das Gesetz setzt aber Übergangsfristen für bestehende Gebäude vor und regelt, dass bestehende, funktionierende Heizungen weiter betrieben werden dürfen und nicht zwangsweise ausgetauscht werden müssen. Der Gesetzgeber betont aber die Bedeutung erneuerbarer Energien im Heizungsbereich und bietet finanzielle Unterstützung für den Wechsel zu umweltfreundlichen Heizsystemen an.
Weitere Informationen zum neuen Heizungsgesetz finden Sie auch im immowelt Ratgeber.
22.01.2024, Quelle: immowelt/impuls
Stefan Diehm
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