Stirbt ein Mann, dem ein Haus zur Hälfte gehört, und hat er das Haus gemeinsam mit einem Verwandten (dieser mietfrei) bewohnt, und bildet der „Mietfreie“ zusammen mit vier weiteren Erben eine Erbengemeinschaft, so kann es vorbei sein mit der kostenlosen Wohnung. Beschließen die übrigen Erben, dass er künftig eine Miete zu zahlen habe, so hat es damit sein Bewenden. Er muss nicht beim entsprechenden Beschluss der übrigen Erben anwesend sein; es genügt der "Mehrheitsbeschluss". (OLG Rostock, 3 U 67/17)
17.12.2018, IVD West/Redaktionsbüro Wolfgang Büser
Stefan Diehm
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